9 Reden, 6 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über K.-o.-Tropfen zählen künftig als „gefährliches Mittel“
In der 95. Sitzung am 23.9.2026 sprachen 9 Rednerinnen und Redner zu „Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 23. September 2026 · ca. 2 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion Grüne. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„Stellen Sie sich vor: ein Glas Wasser auf dem Tisch – farblos, geruchlos, geschmacklos. Nichts an diesem Glas Wasser verrät, was in den nächsten Stunden passieren wird. Und genau das ist das Perfide an K. -o. -Tropfen.“
„Ich denke, die Reden werden sich heute etwas ähneln. – Stellen Sie sich vor: Sie gehen abends aus. Sie trinken etwas, und plötzlich verändert sich alles. Sie verlieren die Kontrolle über Ihren eigenen Körper. Sie können sich nicht mehr wehren, nicht mehr selbst entscheiden.“
„Das Landgericht Münster hat im vergangenen Jahr einen Mann wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt. Er hatte eine Frau heimlich mit K. -o. -Tropfen betäubt und sie dann brutalst vergewaltigt. Strafe waren sieben Jahre.“
„Samstagabend, 23 Uhr: Eine Frau geht ausgelassen feiern. Sie geht mit einem Freund nach draußen rauchen. Er bietet ihr seine Vape an. Nichtsahnend nimmt sie einen Zug. Am nächsten Morgen wacht sie nackt neben ihm auf, sie erinnert sich an nichts. Und mit dieser Erfahrung ist sie nicht allein.“
„– Der Fall Gisèle Pelicot hat weltweit für Aufsehen gesorgt. Wir alle bewunderten ihren Mut; aber wir alle hofften auch: Das ist doch sicherlich ein ganz krasser Ausnahmefall. – Aber inzwischen wissen wir: Das ist es nicht.“
„Was wäre, wenn Sie morgen aufwachen und sich an die letzten Stunden Ihres Abends nicht mehr richtig klar erinnern können? Vielleicht wissen Sie nicht mehr, wann Sie heimgekommen sind. Vielleicht wissen Sie nicht mehr, wer Sie begleitet hat.“
„Wir befassen uns heute mit zwei Straftatbeständen, die besonders widerwärtig sind. Zum einen geht es um sexualisierte Gewalt, die überwiegend unsere Frauen und Töchter betrifft; zum anderen geht es um die räuberische Wegnahme fremden Eigentums.“
„Herr Staatssekretär! Der Schutz von Frauen vor Gewalt und Ausbeutung ist ein Kernanliegen unserer Koalition. Sicherheit vor Gewalt im öffentlichen Nahraum und im sozialen Nahraum ist uns wichtig. Frauen müssen sicher sein, egal ob zu Hause oder in der Öffentlichkeit.“
„Wir gehen heute einen weiteren wichtigen Schritt, um den Schutz von Menschen in unserem Land vor Gewalt zu verbessern. Ich freue mich, dass wir das in großer Einmütigkeit tun. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung stärken wir den strafrechtlichen Schutz vor K. -o.“
Zum Gesetz
Wer bei einer Vergewaltigung oder einem Raub K.-o.-Tropfen oder andere gefährliche Stoffe einsetzt, wird künftig härter bestraft: Es gilt dann eine Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe statt bisher drei Jahren.