3 Organisationen wollten mitreden: Mindeststrafe 5 Jahre bei K.-o.-Tropfen vor Raub oder Sexualdelikt
Im Lobbyregister des Bundestages geben 3 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten“ Einfluss genommen zu haben – 3 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 23. September 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Deutscher Anwaltverein e.V. und Deutscher Juristinnenbund e.V.. Wer welches Anliegen angibt.NGOs und Stiftungen
- Deutscher Juristinnenbund e.V.Anliegen: Begrüßung Referentenentwurf zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen und leichte Erweiterungen
- UN Women Deutschland e.V.Anliegen: Änderung des Strafgesetzbuches, Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.o.Tropfen
Wirtschafts- und Berufsverbände
- Deutscher Anwaltverein e.V.Anliegen: Kein neuer Mindeststrafrahmen bei Einsatz von K.O.-Tropfen bei Raub- und Sexualdelikten erforderlich, stattdessen Fokus auf Prävention.
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
Zum Gesetz
Wer jemandem heimlich K.-o.-Tropfen verabreicht, um ihn danach auszurauben oder sexuell zu missbrauchen, muss künftig mit mindestens fünf Jahren Haft rechnen.