3 Organisationen wollten mitreden: Sicherheitsausgaben über 1 % des BIP zählen nicht zur Schuldengrenze
Im Lobbyregister des Bundestages geben 3 Organisationen an, zum Gesetz „Haushaltsbegleitgesetz 2025“ Einfluss genommen zu haben – 2 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 26. September 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e. V. und Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e. V.. Wer welches Anliegen angibt.NGOs und Stiftungen
- Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e. V.Anliegen: Keine Finanzierung der Gasspeicherumlage durch den Klima- und Transformations-Fonds
- Deutscher Volkshochschul-VerbandAnliegen: Bundeshaushalt 2025: Gesamtprogramm Sprache
Wirtschafts- und Berufsverbände
- Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e. V.Anliegen: Auszahlung Sofort-Transformationskosten steuern
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
Zum Gesetz
Der Bund nimmt Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben oberhalb von 1 Prozent der Wirtschaftsleistung von der Schuldenbremse aus. Zudem erhalten Krankenhäuser 4 Milliarden Euro Soforthilfe über einen Rechnungszuschlag für gesetzlich Versicherte.