Saisonarbeit Landwirtschaft: 3 Monate/70 Tage → 15 Wochen/90 Arbeitstage – und 5 weitere Änderungen im Januar
Im Januar 2025 traten 6 Gesetze in Kraft, die Bundestag und Bundesrat beschlossen haben. Hier steht, was sich ändert und ab welchem Tag.
Stand 1. Januar 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Für manche wird es günstiger, für andere kommen neue Pflichten oder Kosten dazu.Saisonarbeit Landwirtschaft: 3 Monate/70 Tage → 15 Wochen/90 Arbeitstage
Gilt ab 1. Januar 2025. Wer bald in Rente geht, bekommt die letzten Arbeitsmonate künftig automatisch hochgerechnet – ohne eigene Zustimmung. Sozialleistungen werden nur noch aufs Konto überwiesen. Saisonkräfte in der Landwirtschaft dürfen statt 70 künftig 90 Tage kurzfristig arbeiten.
Sicherheitsausgaben über 1 % des BIP zählen nicht zur Schuldengrenze
Gilt ab 1. Januar 2025. Der Bund nimmt Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben oberhalb von 1 Prozent der Wirtschaftsleistung von der Schuldenbremse aus. Zudem erhalten Krankenhäuser 4 Milliarden Euro Soforthilfe über einen Rechnungszuschlag für gesetzlich Versicherte.
Abschlagsfreier Ruhestand ab 55 für Post-Beamte: verlängert bis Ende 2026
Gilt ab 1. Januar 2025. Die Bundesregierung darf öffentliche Aufgaben der Deutschen Post per Verordnung auf ein anderes Unternehmen im Konzern übertragen. Beamte der Post-Nachfolgeunternehmen können bis Ende 2026 weiter ab 55 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand. Staatlich gestützte Energiekonzerne dürfen unter Bedingungen wieder Dividenden zahlen.
Sondervermögen mit bis zu 500 Mrd. € Kreditermächtigung
Gilt ab 1. Januar 2025. Der Bund richtet einen Sondertopf mit bis zu 500 Milliarden Euro Kredit ein, um bis Ende 2036 zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität zu finanzieren. 100 Milliarden Euro gehen an die Länder, 100 Milliarden an den Klima- und Transformationsfonds.
Beurkundung vor Ort künftig auch elektronisch statt auf Papier
Gilt ab 1. Januar 2025. Notarinnen, Notare und andere Urkundsstellen dürfen Beurkundungen künftig auch elektronisch aufnehmen. Beteiligte unterschreiben dann vor Ort auf einem Unterschriftenpad oder mit elektronischer Signatur statt auf Papier.
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
Gilt ab 1. Januar 2025. Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)