4 Organisationen wollten mitreden: Saisonarbeit Landwirtschaft: 3 Monate/70 Tage → 15 Wochen/90 Arbeitstage
Im Lobbyregister des Bundestages geben 4 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)“ Einfluss genommen zu haben – 3 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 19. Dezember 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. und Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.. Wer welches Anliegen angibt.Wirtschafts- und Berufsverbände
- Deutscher Weinbauverband e.V.Anliegen: Faire Löhne und sozialversicherungsfreie Beschäftigung
- Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.Anliegen: SGB VI Anpassungsgesetz
Vereine und Verbände
- ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V.Anliegen: Wahrung der Interessen der Versorgungswerke bei den Änderung durch das SGB VI-Anpassungsgesetz
NGOs und Stiftungen
- Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.Anliegen: Sozialleistungen für wohnungslose Menschen am Aufenthaltsort sichern
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
Zum Gesetz
Wer bald in Rente geht, bekommt die letzten Arbeitsmonate künftig automatisch hochgerechnet – ohne eigene Zustimmung. Sozialleistungen werden nur noch aufs Konto überwiesen. Saisonkräfte in der Landwirtschaft dürfen statt 70 künftig 90 Tage kurzfristig arbeiten.