4 Organisationen wollten mitreden: Antibiotika-Meldung Hund/Katze: erstmals 2029 statt 28.1.2026
Im Lobbyregister des Bundestages geben 4 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes“ Einfluss genommen zu haben – 2 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 19. Dezember 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern und Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. (BbT). Wer welches Anliegen angibt.Wirtschafts- und Berufsverbände
- Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen TierärztekammernAnliegen: Änderungsvorschläge zum zu Referentenentwurf des BMLEH zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
- Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. (BbT)Anliegen: Anpassung des nationalen Tiergesundheits- und Tierarzneimittelrechts an EU-Recht
- Deutscher Bauernverband e.V.Anliegen: Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
Unternehmen
- Intervet Deutschland GmbHAnliegen: Gesetz über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
Zum Gesetz
Tierärztinnen und Tierärzte müssen Antibiotika-Gaben künftig nur noch einmal statt zweimal im Jahr melden; die Meldepflicht für Hunde und Katzen startet erst 2029 statt 2026. Verschreibungspflichtige Tierarzneimittel dürfen an Halter von Haustieren versendet werden.