4 Organisationen wollten mitreden: Social-Media-Konten in der Sicherheitserklärung anzugeben
Im Lobbyregister des Bundestages geben 4 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften“ Einfluss genommen zu haben – 3 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 19. Dezember 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft und Bitkom e.V.. Wer welches Anliegen angibt.Wirtschafts- und Berufsverbände
- BDSW Bundesverband der SicherheitswirtschaftAnliegen: Gesetz zur Änderung sicherheitsüberprüfungsrechtlicher und beamtenrechtlicher Vorschriften
- Bitkom e.V.Anliegen: Anpassung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
- Verband für Sicherheit in der Wirtschaft, Bundesverband e.V. - VSW-BundesverbandAnliegen: Strukturelle Weiterentwicklung des Geheim- und Sabotageschutzes
Unternehmen
- Stadtwerke München GmbHAnliegen: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
Zum Gesetz
Wer eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausübt, muss künftig auch Social-Media-Konten und ein Lichtbild angeben – auch der Partner oder die Partnerin. Behörden recherchieren dafür im Internet. Bei Beihilfe für Bundesbeamte gilt eine Frist-Fiktion bei zu langer Bearbeitung.