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Mittwoch, 7. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

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Lobby6. November 2025

28 Organisationen wollten mitreden: Nachhaltigkeitsbericht wird Pflichtteil des Lageberichts

Im Lobbyregister des Bundestages geben 28 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung“ Einfluss genommen zu haben – 16 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.

Stand 6. November 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. und ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V.. Wer welches Anliegen angibt.
Ein Punkt je Organisation, nach Art der Tätigkeit laut Lobbyregister des Bundestages

Unternehmen

  • adidas AGAnliegen: Gesetzentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
  • Christ & Company GmbH & Co. KGAnliegen: Praxisnahe Umsetzung des CSRD-Gesetzesentwurfes mit Blick auf bilanzrechtliche Fragen
  • Christ Capital GmbHAnliegen: Praxisnahe Umsetzung des CSRD-Gesetzesentwurfes mit Blick auf bilanzrechtliche Fragen
  • Commerzbank AGAnliegen: Präzisierungen und Anpassungen bei Implementierung der CSRD durch das CSRD-Umsetzungsgesetz
  • DEKRA SEAnliegen: Begleitung Umsetzungsgesetz Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
  • Evonik Industries AGAnliegen: Unterstützung von Bürokratieabbau bei CSDDD/CSRD durch Nachhaltigkeits-Omnibus zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie
  • FleishmanHillard Germany GmbHAnliegen: Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
  • ING-DiBa AGAnliegen: Anpassungen bei der Corporate Sustainability Reporting Directive (deutsches Umsetzungsgesetz) und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
  • SAP SEAnliegen: CSRD Umsetzungsgesetz
  • Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KGAnliegen: Praxisnahe Umsetzung des CSRD-Gesetzesentwurfes mit Blick auf bilanzrechtliche Fragen
  • Schwarz Corporate Solutions KGAnliegen: Praxisnahe Umsetzung des CSRD-Gesetzesentwurfes mit Blick auf bilanzrechtliche Fragen

Wirtschafts- und Berufsverbände

Vereine und Verbände

NGOs und Stiftungen

Netzwerke und Initiativen

Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)

Zum Gesetz

Große Unternehmen müssen künftig jährlich über Nachhaltigkeit berichten, und dieser Bericht wird extern geprüft. Der Start ist gestaffelt: erste Unternehmen für das Geschäftsjahr 2025, die meisten erst für 2027 oder 2028.

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