3 Organisationen wollten mitreden: Öl- und Gasförderung in 6 Meeresschutzgebieten verboten
Im Lobbyregister des Bundestages geben 3 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in den geschützten Meeresgebieten im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels“ Einfluss genommen zu haben – 3 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 6. November 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. und NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V.. Wer welches Anliegen angibt.NGOs und Stiftungen
- NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V.Anliegen: Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in geschützten Meeresgebieten durch eine Novelle des BNatSchG
- WWF DeutschlandAnliegen: Änderung des BNatschG und anderer Verordnung zum Ausschluss von Nutzungen aus Meeresschutzgebieten der AWZ
Wirtschafts- und Berufsverbände
- Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V.Anliegen: Gasförderung in Meeresschutzgebieten
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
Zum Gesetz
In sechs Meeresschutzgebieten in Nord- und Ostsee darf künftig kein Öl und Gas mehr gefördert werden. Erlaubt bleiben dort nur noch der Abbau von Sand und Kies sowie Energieerzeugung.