15 Organisationen wollten mitreden: Direkte Kenntnisprüfung statt Unterlagenprüfung für Drittstaats-Abschlüsse
Im Lobbyregister des Bundestages geben 15 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen“ Einfluss genommen zu haben – 11 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 10. Juli 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. und ALM - Akkreditierte Labore in der Medizin e.V.. Wer welches Anliegen angibt.Wirtschafts- und Berufsverbände
- ALM - Akkreditierte Labore in der Medizin e.V.Anliegen: Aufnahme MT-Berufe-Gesetz (MTBG) in Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
- Arbeitsgemeinschaft Deutscher Apothekerkammern (Bundesapothekerkammer)Anliegen: Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
- Berufsverband Deutscher Oralchirurgen BDO e.V.Anliegen: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in den Heilberufen
- Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK)Anliegen: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V.Anliegen: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in den Heilberufen
- Deutscher HebammenverbandAnliegen: Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen für Hebammen
- Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V.Anliegen: Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
- Spitzenverband der Heilmittelverbaende (SHV) e.V.Anliegen: Änderungen einzelner Regelungen des Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
Vereine und Verbände
- ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.Anliegen: Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
- Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V.Anliegen: Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
- Deutsche Hochschulmedizin (DHM)Anliegen: Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
- Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. BundesverbandAnliegen: Verordnung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
- Verband der Privaten Klinikträger Südwest e.V. (Kurzform: VDPK Südwest e.V.)Anliegen: Verbesserung der Anerkennungsverfahren für Abschlüsse aus Drittstaaten - Heilberufe
- Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD)Anliegen: Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
NGOs und Stiftungen
- Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e.V.Anliegen: Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
- Stellungnahme: ALM - Akkreditierte Labore in der Medizin e.V.
- Stellungnahme: Berufsverband Deutscher Oralchirurgen BDO e.V.
- Stellungnahme: Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V.
- Stellungnahme: Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK)
- Stellungnahme: Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V.
- Stellungnahme: Deutscher Hebammenverband
- Stellungnahme: Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V.
- Stellungnahme: Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband
- Stellungnahme: Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e.V.
- Stellungnahme: Spitzenverband der Heilmittelverbaende (SHV) e.V.
- Stellungnahme: Verband der Privaten Klinikträger Südwest e.V. (Kurzform: VDPK Südwest e.V.)
Zum Gesetz
Ärztinnen, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen mit Ausbildung aus einem Nicht-EU-Staat können künftig direkt zur Kenntnisprüfung gehen, statt zuerst ihre Unterlagen auf Gleichwertigkeit prüfen zu lassen. Das spart ihnen rund 3.000 Euro an Übersetzungs- und Beglaubigungskosten.