Zulage: 50 Cent je Euro für die ersten 360 €, dann 25 Cent bis 1.800 €: Bundestag beschließt 10 Gesetze
In der Sitzungswoche vom 23.–27. März hat der Bundestag über 10 Gesetze abgestimmt: 10 angenommen, 0 abgelehnt.
Stand 27. März 2026 · ca. 2 Min. LesezeitAngenommen
Preiserhöhung nur 1x täglich um 12:00 Uhr, Senkungen jederzeit
Annahme in Ausschussfassung am 26. März 2026. Tankstellen dürfen ihre Kraftstoffpreise künftig nur noch einmal am Tag um 12:00 Uhr erhöhen; Preissenkungen bleiben jederzeit möglich. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 100.000 Euro.
Liste der erfassten Steuerabkommen: 14 → 76
Annahme der Vorlage am 26. März 2026. Deutschland kann künftig 62 weitere Doppelbesteuerungsabkommen über ein internationales Rahmenabkommen an die OECD-Mindeststandards gegen Gewinnverlagerung anpassen. Für Bürger und Unternehmen ändert sich dadurch unmittelbar noch nichts.
Überkreuz- und anonyme Nierenspende erstmals erlaubt
Annahme in Ausschussfassung am 26. März 2026. Eine Niere darf künftig auch über Kreuz an fremde Paare oder anonym an Unbekannte gespendet werden, nicht mehr nur an nahestehende Menschen. Spenderinnen und Spender bekommen eine verpflichtende psychosoziale Beratung und eine feste Begleitperson.
Bundesnetzagentur wird zuständige Behörde für den Data Act
Annahme in Ausschussfassung am 26. März 2026. Die Bundesnetzagentur wird zur Aufsichtsbehörde für den europäischen Data Act, der regelt, wer Daten aus vernetzten Geräten nutzen darf. Bei Verstößen drohen Unternehmen Bußgelder; für Streitfälle können private Streitbeilegungsstellen zugelassen werden.
Bundesnetzagentur: Aufsicht über Datenvermittlungsdienste
Annahme in Ausschussfassung am 26. März 2026. Deutschland setzt die EU-Regeln zum Umgang mit Daten um: Die Bundesnetzagentur beaufsichtigt künftig Datenvermittlungsdienste und gemeinnützige Datenspende-Organisationen, das Statistische Bundesamt wird Anlaufstelle für Anfragen nach geschützten Verwaltungsdaten. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
Verkehrsdaten künftig maschinenlesbar über Mobilithek bereitzustellen
Annahme in Ausschussfassung am 26. März 2026. Verkehrsdaten wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, Baustellen, Straßensperrungen oder Ladesäulen müssen künftig maschinenlesbar über einen zentralen staatlichen Zugangspunkt (Mobilithek) bereitgestellt werden, damit Apps und Routenplaner sie nutzen können.
Direkte Kenntnisprüfung statt Unterlagenprüfung für Drittstaats-Abschlüsse
Annahme in Ausschussfassung am 26. März 2026. Ärztinnen, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen mit Ausbildung aus einem Nicht-EU-Staat können künftig direkt zur Kenntnisprüfung gehen, statt zuerst ihre Unterlagen auf Gleichwertigkeit prüfen zu lassen. Das spart ihnen rund 3.000 Euro an Übersetzungs- und Beglaubigungskosten.
Sicherheitsbeauftragte: Pflicht erst ab 50 statt ab 20 Beschäftigten
Annahme in Ausschussfassung am 26. März 2026. Betriebe mit 20 bis 50 Beschäftigten müssen Sicherheitsbeauftragte künftig nur noch bei besonderer Gefährdung bestellen. Außerdem können Gasgeräte und persönliche Schutzausrüstung in einer vom Europäischen Rat festgestellten Krise schneller auf den Markt kommen.
Digitaler Führerschein: Karte muss nicht mehr mitgeführt werden
Annahme in Ausschussfassung am 26. März 2026. Autofahrerinnen und Autofahrer können künftig freiwillig einen digitalen Führerschein beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen und müssen die Führerscheinkarte dann nicht mehr mitführen. Kommunen dürfen Parkverstöße digital kontrollieren, Punktehandel wird mit Bußgeld belegt.
Zulage: 50 Cent je Euro für die ersten 360 €, dann 25 Cent bis 1.800 €
Annahme in Ausschussfassung am 27. März 2026. Die staatlich geförderte private Altersvorsorge wird umgebaut: Statt Riester gibt es künftig Depots ohne Garantie, ein günstiges Standardprodukt und eine Zulage, die sich direkt nach dem eingezahlten Betrag richtet. Auch Selbstständige können die Förderung nutzen.
Wie es weitergeht
Beschlossene Gesetze gehen jetzt in den Bundesrat. Danach werden sie ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet.