14 Organisationen wollten mitreden: 2.000 € Arbeitslohn im Monat steuerfrei ab Regelaltersgrenze
Im Lobbyregister des Bundestages geben 14 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)“ Einfluss genommen zu haben – 8 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 19. Dezember 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. und BAGSV - Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände. Wer welches Anliegen angibt.Wirtschafts- und Berufsverbände
- BDVT e.V.Anliegen: Aktivrente auch für Selbstständige
- Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen ÄrztekammernAnliegen: Einbeziehung von Selbstständigen in das Aktivrentengesetz
- Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA)Anliegen: Forderungen zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
- Bundesverband Kooperierender Mittelstand e.V. (BKM)Anliegen: Mittelstandsfreundliche Weiterentwicklung des Steuerrechts
- Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische WirtschaftAnliegen: Aktivrentengesetz als zusätzliches Beschäftigungsinstrument
- Illustratoren Organisation e.V.Anliegen: Aktivrente auch für Selbstständige
- Physio Deutschland - Deutscher Verband für Physiotherapie e. V.Anliegen: Aktivrente auch für Selbstständige
- Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V.Anliegen: Aktivrente auch für Selbstständige
- Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. (VUT)Anliegen: Aktivrente auch für Selbstständige Musikunternehmer*innen
- Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)Anliegen: Verbesserung der steuerlichen und administrativen Rahmenbedingungen der geplanten Aktivrente zur Stärkung des Arbeitsangebots älterer Erwerbstätiger
NGOs und Stiftungen
- Bertelsmann StiftungAnliegen: Ausgestaltung der Aktivrente
- Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.Anliegen: Aktivrentengesetz - Einführung von Steuerfreibetrag für Rentner und Unternehmer
Vereine und Verbände
- ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V.Anliegen: Ausweitung des Aktivrentengesetzes auf Selbständige
Netzwerke und Initiativen
- BAGSV - Bundesarbeitsgemeinschaft SelbständigenverbändeAnliegen: Aktivrente auch für Selbstständige
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
- Stellungnahme: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V.
- Stellungnahme: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern
- Stellungnahme: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA)
- Stellungnahme: Bundesverband Kooperierender Mittelstand e.V. (BKM)
- Stellungnahme: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft
- Stellungnahme: Physio Deutschland - Deutscher Verband für Physiotherapie e. V.
- Stellungnahme: Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. (VUT)
- Stellungnahme: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Zum Gesetz
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterarbeitet, kann ab Januar 2026 bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei verdienen. Das gilt nur für Angestellte, für die der Arbeitgeber Rentenbeiträge zahlt – nicht für Selbstständige.