4 Organisationen wollten mitreden: Bundeswehr darf Wirkmittel gegen Drohnen einsetzen
Im Lobbyregister des Bundestages geben 4 Organisationen an, zum Gesetz „Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes“ Einfluss genommen zu haben – 2 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 6. März 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften e.V. (BDF) und Bürgerenergie GmbH. Wer welches Anliegen angibt.Wirtschafts- und Berufsverbände
- Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften e.V. (BDF)Anliegen: Novellierung Luftsicherheitsgesetz
- UAV DACH e.V. - Verband für unbemannte LuftfahrtAnliegen: Forderungen zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
Unternehmen
- Bürgerenergie GmbHAnliegen: §18a LuftVG
Weitere Organisationen
- TYTAN TechnologiesAnliegen: Überarbeitung des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG)
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
Zum Gesetz
Die Bundeswehr darf bei Amtshilfe-Einsätzen künftig auch Waffen gegen Drohnen einsetzen, und wer vorsätzlich unbefugt auf das Flugfeld eines Flughafens eindringt und dadurch die Sicherheit des Luftverkehrs beeinträchtigt, macht sich strafbar.