4 Organisationen wollten mitreden: Schutz vor missbräuchlichen Klagen wegen öffentlicher Äußerungen
Im Lobbyregister des Bundestages geben 4 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren“ Einfluss genommen zu haben – 1 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 26. Februar 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Deutscher Anwaltverein e.V. und Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB). Wer welches Anliegen angibt.Wirtschafts- und Berufsverbände
- Deutscher Anwaltverein e.V.Anliegen: Der DAV sieht Nachbesserungsbedarf im Referentenentwurf des BMJV für die Umsetzung der sog. Anti-SLAPP-Richtlinie.
- Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB)Anliegen: Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1069 (Anti-SLAPP)
NGOs und Stiftungen
- Open Knowledge Foundation Deutschland e. V.Anliegen: Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbgründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren (Anti-SLAPP)
- Umweltinstitut München - Verein zur Erforschung und Verminderung der Umweltbelastung e.V.Anliegen: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1069: Schutz vor SLAPP-Klagen
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
Zum Gesetz
Wer wegen öffentlicher Äußerungen verklagt wird, soll künftig besser geschützt sein: Gerichte müssen solche Verfahren vorrangig behandeln, können dem Kläger eine Sicherheit für die Prozesskosten und eine zusätzliche Gerichtsgebühr auferlegen.