5 Organisationen wollten mitreden: Erlaubnisfreiheit für Bausparrisikoversicherung entfällt
Im Lobbyregister des Bundestages geben 5 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze“ Einfluss genommen zu haben – 5 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 26. Februar 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. und Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Wer welches Anliegen angibt.Wirtschafts- und Berufsverbände
- AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.Anliegen: GewO - Änderungen aufgrund Urteil EUGH C-633/20
- Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)Anliegen: Entwurf einer Gesetzesänderung der Gewerbeordnung
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.Anliegen: Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung (Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie)
- Verband der Privaten Bausparkassen e.V.Anliegen: Einführung von Übergangsregelungen im Falle einer Streichung des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO
NGOs und Stiftungen
- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.Anliegen: Vertrieb von Restschuldversicherungen verbraucherfreundlich gestalten
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
- Stellungnahme: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.
- Stellungnahme: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)
- Stellungnahme: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
- Stellungnahme: Verband der Privaten Bausparkassen e.V.
- Stellungnahme: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Zum Gesetz
Wer Versicherungen vermittelt, braucht künftig auch für Bausparrisiko- und günstige Restschuldversicherungen eine Erlaubnis – dafür gibt es zwei Jahre Übergangsfrist. Enge Geschäftsverbindungen in Drittländer können die Erlaubnis kosten.