3 Organisationen wollten mitreden: Neue Spitzensport-Agentur als Stiftung entscheidet über Bundesförderung
Im Lobbyregister des Bundestages geben 3 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)“ Einfluss genommen zu haben – 1 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 25. September 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Athleten Deutschland e.V. und Deutscher Behindertensportverband und Nationales Paralympisches Komitee (DBS) e.V.. Wer welches Anliegen angibt.NGOs und Stiftungen
- Athleten Deutschland e.V.Anliegen: Sportfördergesetz (SpoFöG)
- Deutscher Behindertensportverband und Nationales Paralympisches Komitee (DBS) e.V.Anliegen: Förderung des Para Sports - Sportfördergesetz
- Landessportbund Hessen e.V.Anliegen: Gesetzliche Regelungen zum Sport, z.B. Sportfördergesetz, Ehrenamt, Steuerpolitik, Umwelt
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
Zum Gesetz
Der Bund regelt die Förderung des Spitzensports erstmals in einem eigenen Gesetz und gründet dafür eine unabhängige Spitzensport-Agentur als Stiftung, die über die Fördergelder entscheidet. Athletinnen und Athleten bekommen einen Sitz im Aufsichtsgremium.