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Mittwoch, 7. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

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Lobby10. September 2026

5 Organisationen wollten mitreden: Umweltstraftaten: höheres Strafmaß, Versuch wird strafbar

Im Lobbyregister des Bundestages geben 5 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen“ Einfluss genommen zu haben – 4 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.

Stand 10. September 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. und Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V.. Wer welches Anliegen angibt.
Ein Punkt je Organisation, nach Art der Tätigkeit laut Lobbyregister des Bundestages

Vereine und Verbände

Wirtschafts- und Berufsverbände

Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)

Zum Gesetz

Wer Umweltstraftaten begeht, muss mit härteren Strafen rechnen – auch der Versuch wird strafbar. Zugleich werden Bußgeld- und Gerichtsverfahren teurer: Zustellungen kosten 2 Euro mehr, die Mindestgebühr im Bußgeldverfahren 5 Euro mehr.

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