5 Organisationen wollten mitreden: Umweltstraftaten: höheres Strafmaß, Versuch wird strafbar
Im Lobbyregister des Bundestages geben 5 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen“ Einfluss genommen zu haben – 4 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 10. September 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. und Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V.. Wer welches Anliegen angibt.Vereine und Verbände
- BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V.Anliegen: Härtere Strafen für illegalen Kältemittelhandel
- FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V.Anliegen: Härtere Strafen für illegalen Kältemittelhandel
- Herstellerverband RLT-Geräte e. V.Anliegen: Härtere Strafen für illegalen Kältemittelhandel
Wirtschafts- und Berufsverbände
- Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V.Anliegen: Reform des Unternehmenssanktionsrechts hinsichtlich Organisations- und Präventionsmechanismen im Unternehmen
- Industrieverband Agrar e.V.Anliegen: IVA-Stellungnahme "Umweltstrafrecht"
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
Zum Gesetz
Wer Umweltstraftaten begeht, muss mit härteren Strafen rechnen – auch der Versuch wird strafbar. Zugleich werden Bußgeld- und Gerichtsverfahren teurer: Zustellungen kosten 2 Euro mehr, die Mindestgebühr im Bußgeldverfahren 5 Euro mehr.