4 Reden, 12 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Umweltstraftaten: höheres Strafmaß, Versuch wird strafbar
In der 83. Sitzung am 11.6.2026 sprachen 4 Rednerinnen und Redner zu „Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts – Umsetzung der Richtlinie …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 11. Juni 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion CDU/CSU. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„Wir reden heute über die Verschärfung des Umweltstrafrechts. Dabei ist nicht das weggeworfene Kaugummipapier gemeint oder die zerknüllte Fanchoreo des SC Freiburg oder von Schalke 04, sondern gemeint sind schwere Umweltstraftaten.“
„Ja. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der neuesten EU-Richtlinie zum Umweltstrafrecht – Änderungen des deutschen Strafgesetzbuches also auf Geheiß der EU.“
„Nein, tut mir leid, da muss ich Sie enttäuschen. Es geht, wie wir schon gehört haben, um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, und diese Umsetzung soll der Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der Umwelt gerade in besonders gravierenden Fällen von Umweltkriminalität dienen.“
„Ökozid, also die vorsätzliche oder fahrlässige Zerstörung der Umwelt, muss angemessen bestraft werden. Wir leben in einer Welt, in der Bezos, Musk und Thiel schalten und walten und Millionen Menschen darunter leiden.“
Zum Gesetz
Wer Umweltstraftaten begeht, muss mit härteren Strafen rechnen – auch der Versuch wird strafbar. Zugleich werden Bußgeld- und Gerichtsverfahren teurer: Zustellungen kosten 2 Euro mehr, die Mindestgebühr im Bußgeldverfahren 5 Euro mehr.