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Mittwoch, 7. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

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Lobby15. Juli 2026

16 Organisationen wollten mitreden: IP-Adressen: Speicherpflicht 3 Monate für alle Internetanschlüsse

Im Lobbyregister des Bundestages geben 16 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren“ Einfluss genommen zu haben – 8 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.

Stand 15. Juli 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter 1&1 AG und 1&1 Versatel GmbH. Wer welches Anliegen angibt.
Ein Punkt je Organisation, nach Art der Tätigkeit laut Lobbyregister des Bundestages

Wirtschafts- und Berufsverbände

Unternehmen

  • 1&1 AGAnliegen: Rechtssichere, verhältnismäßige und in der Praxis umsetzbare Vorgaben zur IP-Adressspeicherung
  • 1&1 Versatel GmbHAnliegen: Rechtssichere, verhältnismäßige und in der Praxis umsetzbare Vorgaben zur IP-Adressspeicherung
  • Telefónica Germany GmbH & Co. OHGAnliegen: Mindestspeicherung von IP-Adressen: Rahmenbedingungen für die Speicherpflicht
  • United Internet AGAnliegen: Rechtssichere, verhältnismäßige und in der Praxis umsetzbare Vorgaben zur IP-Adressspeicherung
  • Vodafone GmbHAnliegen: Mindestspeicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Straftaten

NGOs und Stiftungen

Vereine und Verbände

Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)

Zum Gesetz

Internetanbieter müssen künftig drei Monate lang speichern, welche IP-Adresse wann an welchen Anschluss vergeben wurde. Polizei und Staatsanwaltschaft können darüber leichter herausfinden, wem ein Anschluss gehört.

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