16 Organisationen wollten mitreden: IP-Adressen: Speicherpflicht 3 Monate für alle Internetanschlüsse
Im Lobbyregister des Bundestages geben 16 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren“ Einfluss genommen zu haben – 8 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 15. Juli 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter 1&1 AG und 1&1 Versatel GmbH. Wer welches Anliegen angibt.Wirtschafts- und Berufsverbände
- Bitkom e.V.Anliegen: Ausgestaltung der Speicherpraxis von IP-Adressen und Portnummern
- BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.Anliegen: Ausgestaltung der Speicherpraxis von IP-Adressen und Portnummern und der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren
- Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)Anliegen: Einführung einer Speicherpflicht für IP-Adressen und Anpassung weiterer digitaler Ermittlungsbefugnisse
- Deutscher Anwaltverein e.V.Anliegen: Ablehnung der Fortsetzung der Vorratsdatenspeicherung; Nachbesserungsbedarf bei Umsetzung verfassungsrechtlicher Anforderungen (Eingriffsschwelle)
- Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB)Anliegen: Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren
- Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V.Anliegen: Vorratsdatenspeicherung / IP-Adressspeicherung
Unternehmen
- 1&1 AGAnliegen: Rechtssichere, verhältnismäßige und in der Praxis umsetzbare Vorgaben zur IP-Adressspeicherung
- 1&1 Versatel GmbHAnliegen: Rechtssichere, verhältnismäßige und in der Praxis umsetzbare Vorgaben zur IP-Adressspeicherung
- Telefónica Germany GmbH & Co. OHGAnliegen: Mindestspeicherung von IP-Adressen: Rahmenbedingungen für die Speicherpflicht
- United Internet AGAnliegen: Rechtssichere, verhältnismäßige und in der Praxis umsetzbare Vorgaben zur IP-Adressspeicherung
- Vodafone GmbHAnliegen: Mindestspeicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Straftaten
NGOs und Stiftungen
- D64 - Zentrum für digitalen Fortschritt e.V.Anliegen: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren
- Digitale GesellschaftAnliegen: Gegen die Vorratsdatenspeicherung
- International Justice Mission Deutschland e. V.Anliegen: Stärkung von Ermittlungsbehörden
- Reporter ohne Grenzen (RSF Germany; RSF Deutschland)Anliegen: Journalistische Schutzrechte im Zuge der Einführung einer IP-Adressdatenspeicherung wahren
Vereine und Verbände
- Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC)Anliegen: Konkretisierung der geplanten Änderungen der StPO
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
- Stellungnahme: Bitkom e.V.
- Stellungnahme: BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.
- Stellungnahme: D64 - Zentrum für digitalen Fortschritt e.V.
- Stellungnahme: Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)
- Stellungnahme: Deutscher Anwaltverein e.V.
- Stellungnahme: Reporter ohne Grenzen (RSF Germany; RSF Deutschland)
- Stellungnahme: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V.
- Stellungnahme: Vodafone GmbH
Zum Gesetz
Internetanbieter müssen künftig drei Monate lang speichern, welche IP-Adresse wann an welchen Anschluss vergeben wurde. Polizei und Staatsanwaltschaft können darüber leichter herausfinden, wem ein Anschluss gehört.