7 Organisationen wollten mitreden: Digitale Fluggastabfertigung – freiwillig, reguläre Abfertigung bleibt
Im Lobbyregister des Bundestages geben 7 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung“ Einfluss genommen zu haben – 7 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 10. Juli 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. und Bitkom e.V.. Wer welches Anliegen angibt.Wirtschafts- und Berufsverbände
- Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V.Anliegen: Stellungnahme des Flughafenverbandes zum Gesetz über die Digitale Fluggastabfertigung
- Bitkom e.V.Anliegen: Praktikable Ausgestaltung der digitalen Fluggastabfertigung
- Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) e. V.Anliegen: Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung
- IATA Niederlassung DeutschlandAnliegen: Gesetz zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung
Unternehmen
- Bundesdruckerei GmbHAnliegen: Abgrenzung Daten nach § 19e LuftVG-E zum ICAO-Standard und EU-Rechtsrahmen für digitale Reiseausweise (COM(2024) 670 final)
NGOs und Stiftungen
- Deutscher Hubschrauber Verband - DHVAnliegen: Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung
Vereine und Verbände
- Verband Internet Reisevertrieb e. V.Anliegen: Gesetzesentwurf zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
- Stellungnahme: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V.
- Stellungnahme: Bitkom e.V.
- Stellungnahme: Bundesdruckerei GmbH
- Stellungnahme: Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) e. V.
- Stellungnahme: Deutscher Hubschrauber Verband - DHV
- Stellungnahme: IATA Niederlassung Deutschland
- Stellungnahme: Verband Internet Reisevertrieb e. V.
Zum Gesetz
Fluggäste können sich am Flughafen künftig freiwillig digital abfertigen lassen: Fluggesellschaften dürfen dafür den Chip von Pass oder Personalausweis auslesen. Die übliche Abfertigung mit Bordkarte bleibt weiter möglich.