4 Organisationen wollten mitreden: Automatischer Abgleich biometrischer Daten mit Internetdaten erlaubt
Im Lobbyregister des Bundestages geben 4 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung - digitale Ermittlungsmaßnahmen“ Einfluss genommen zu haben – 2 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 8. Juli 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) und Deutscher Anwaltverein e.V.. Wer welches Anliegen angibt.Wirtschafts- und Berufsverbände
- Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)Anliegen: Digitale Ermittlungsmaßnahmen
- Deutscher Anwaltverein e.V.Anliegen: Der DAV äußert sich kritisch zum RefE zu digitalen Ermittlungsmaßnahmen in der StPO und fordert erhebliche Einschränkungen.
- Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB)Anliegen: Digitale Ermittlungsmaßnahmen
NGOs und Stiftungen
- Digitale GesellschaftAnliegen: Sicherheitspaket verhindern
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
Zum Gesetz
Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen künftig Gesichts- und andere biometrische Daten aus Strafverfahren automatisch mit öffentlich im Internet zugänglichen Daten abgleichen und Polizeidaten aus verschiedenen Verfahren auf einer Analyseplattform zusammen auswerten.