3 Organisationen wollten mitreden: Übergangene Anrechte: nachträglicher schuldrechtlicher Ausgleich möglich
Im Lobbyregister des Bundestages geben 3 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts“ Einfluss genommen zu haben – 2 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 9. Juli 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Deutscher Juristinnenbund e.V. und Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB). Wer welches Anliegen angibt.Wirtschafts- und Berufsverbände
- Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB)Anliegen: Änderung des Versorgungsausgleichs
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.Anliegen: Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts
NGOs und Stiftungen
- Deutscher Juristinnenbund e.V.Anliegen: Begrüßung Reform des Versorgungsausgleichsrechts
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
Zum Gesetz
Bei Scheidungen können vergessene, verschwiegene oder übersehene Rentenansprüche künftig auch nach einem rechtskräftigen Urteil noch nachträglich ausgeglichen werden. Auch Betriebsversorgungen von Firmenchefs, die als Kapital ausgezahlt werden, werden geteilt.