7 Organisationen wollten mitreden: Widerspruch gegen Bescheide künftig einfach elektronisch möglich
Im Lobbyregister des Bundestages geben 7 Organisationen an, zum Gesetz „Siebtes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze“ Einfluss genommen zu haben – 5 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 25. September 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Bund Deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter und Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ). Wer welches Anliegen angibt.Wirtschafts- und Berufsverbände
- Bund Deutscher Finanzrichterinnen und FinanzrichterAnliegen: Referentenentwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze (7. VwGOÄndG)
- Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ)Anliegen: Interessen von Dolmetschern und Übersetzern bei Änderungen im Verwaltungs(gerichts)verfahrensrecht berücksichtigen
- Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) e.V.Anliegen: Änderungen der VwGO und anderer Gesetze
- Bundesverband WindEnergie e.V.Anliegen: Vorschläge zur Verfahrensbeschleunigung in der Stellungnahme zum Ref-E Änderung VwGO
- Deutscher Anwaltverein e.V.Anliegen: Der DAV regt an, Vollstreckungsvorschriften der VwGO an die ZPO anzunähern. Änderungen der Regelung zum Amtsermittlungsgrundsatz sieht er kritisch.
- Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB)Anliegen: Aufnahme einer Alimentationsgrundsatzklage in die Verwaltungsgerichtsordnung
NGOs und Stiftungen
- Deutsche Umwelthilfe e.V.Anliegen: Wir kritisieren Teile der VwGO-Novelle.
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
- Stellungnahme: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ)
- Stellungnahme: Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) e.V.
- Stellungnahme: Bundesverband WindEnergie e.V.
- Stellungnahme: Deutscher Anwaltverein e.V.
- Stellungnahme: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB)
Zum Gesetz
Wer gegen einen Bescheid Widerspruch einlegt, kann das künftig einfach elektronisch tun statt per Brief. Zudem sollen Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichte schneller entscheiden, etwa durch mehr Einzelrichter; Zwangsgelder gegen Behörden steigen auf bis zu 25.000 Euro.