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Mittwoch, 7. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

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Debatte9. Oktober 2025

4 Reden, 5 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Verkauf von Lachgas an unter 18-Jährige verboten

In der 31. Sitzung am 9.10.2025 sprachen 4 Rednerinnen und Redner zu „Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.

Stand 9. Oktober 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion Grüne. Was die Rednerinnen und Redner sagten.
Plenarprotokoll 21/31 des Deutschen Bundestages (Open Data)

„Wir sprechen heute über zwei Gefahren, die leider längst in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen sind: den Missbrauch von Lachgas und den Einsatz von K. -o. -Tropfen.“

„Wir debattieren heute die Änderung des sogenannten Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes – ein Gesetz, das angeblich die Bevölkerung vor gefährlichen Substanzen wie Lachgas und K. -o. -Tropfen schützen soll.“

„Nun geht es um eine Veränderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes, kurz: NpSG. Es geht um Lachgas, GBL und BDO. GBL und BDO sind bekannt als Liquid Ecstasy, medial aber vor allem bekannt, weil sie als sogenannte K. -o. -Tropfen missbraucht werden.“

„Das erste Mal, als ich auf das Thema GBL/K. -o. -Tropfen aufmerksam geworden bin, war in einem Gespräch mit einer Wahlkreisbürgerin. Sie hat mir erzählt, sie war auf einem Fest, wollte in einer Diskothek mit Freunden gemeinsam feiern und hat dort ein Getränk getrunken.“

Zum Gesetz

Lachgas, GBL und BDO dürfen künftig nicht mehr an Minderjährige verkauft werden und nicht mehr über Onlineversand oder Automaten. Im Laden gibt es Lachgas-Kartuschen nur noch bis 8,4 Gramm und höchstens zehn Stück pro Einkauf.

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