4 Organisationen wollten mitreden: Verkauf von Lachgas an unter 18-Jährige verboten
Im Lobbyregister des Bundestages geben 4 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes“ Einfluss genommen zu haben – 4 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 19. Dezember 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. und Handelsverband Deutschland - HDE - e. V.. Wer welches Anliegen angibt.Wirtschafts- und Berufsverbände
- Handelsverband Deutschland - HDE - e. V.Anliegen: Änderung der geplanten Regelungen zur Beschränkung von Lachgas im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz
- VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V.Anliegen: Verbot der Abgabe von Lachgaskartuschen an Endverbraucher
NGOs und Stiftungen
- Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V.Anliegen: Der Konsum von Lachgas, berauschend und beunruhigend
Unternehmen
- iSi Deutschland GmbHAnliegen: Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
Zum Gesetz
Lachgas, GBL und BDO dürfen künftig nicht mehr an Minderjährige verkauft werden und nicht mehr über Onlineversand oder Automaten. Im Laden gibt es Lachgas-Kartuschen nur noch bis 8,4 Gramm und höchstens zehn Stück pro Einkauf.