6 Reden, 10 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Zustimmung zu ILO-Übereinkommen Nr. 155 über Arbeitsschutz
In der 31. Sitzung am 9.10.2025 sprachen 6 Rednerinnen und Redner zu „Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 9. Oktober 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion CDU/CSU. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„Auch zu so später Stunde geht es um ganz wesentliche Fragen. Wir sprechen über die Ratifizierung eines ILO-Übereinkommens, eines Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation.“
„Zu später Stunde einige Anmerkungen zu dem, was Sie treiben, und zu dem, was wir stattdessen befürworten. Zunächst zu Ihrem Treiben. Im Juni 2025 haben Sie den Gesetzentwurf zur Ratifikation des Übereinkommens Nr.“
„Herr Kollege Teske, ich bin, offen gestanden, etwas überrascht, dass die AfD-Fraktion jetzt darauf pocht, dass internationales Recht von allen Staaten eingehalten wird. Das können Sie ja Ihrem Freund Putin gerne auch mal sagen mit Blick auf das Völkerrecht.“
„Abgeordnete! Vergangenen Monat habe ich mich mit der Witwe von Ali Ceyhan getroffen. Ali war Arbeiter bei der Deutschen Bahn. Er wurde bei alltäglichen Gleisarbeiten von einem Zug erfasst und ist vier Tage später im Krankenhaus verstorben. Die Deutsche Bahn hat das bewusst in Kauf genommen.“
„Manchmal vergisst man, dass Sicherheit am Arbeitsplatz kein Bonus ist. Sie ist ein Menschenrecht. Jedes Jahr sterben weltweit fast 3 Millionen Menschen durch Arbeitsunfälle oder berufsbedingte Krankheiten. 3 Millionen!“
„Wenn wir heute die Ratifikation des IAO-Übereinkommens Nr. 155 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt beraten, dann stelle ich für meine Fraktion fest: Arbeitsschutz ist ein Gebot der unternehmerischen Verantwortung. Denn: Der Mensch soll in Würde arbeiten.“
Zum Gesetz
Deutschland stimmt zwei internationalen Arbeitsschutz-Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation zu. Für Beschäftigte und Betriebe in Deutschland ändert sich nichts, weil die deutschen Gesetze die Anforderungen bereits erfüllen.