6 Reden, 3 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Papierakte weiter erlaubt: bis 1. Januar 2027 (Ausnahme per Verordnung)
In der 31. Sitzung am 9.10.2025 sprachen 6 Rednerinnen und Redner zu „Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 9. Oktober 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion CDU/CSU. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„Mit dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz hat sich der Deutsche Bundestag erstmals im September 2016 befasst. Er hat damals eine grundlegende Reform der Aktenführung auf den Weg gebracht.“
„Die Einführung der E-Akte ist genau wie die Einführung des beA deutlich misslungen, weil erst das Gesetz erlassen wurde und danach die Voraussetzungen für die Einführung dieses Gesetzes geschaffen worden sind.“
„Es ist unübersehbar: Die Justiz in unserem Land arbeitet am Limit. Die Fallzahlen steigen, das Personal schrumpft, und die rechtlichen Herausforderungen werden immer komplexer.“
„Zu später Stunde ein Gesetz, dessen Titel ein Meisterstück deutscher Bürokratie ist: „Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts“.“
„Beim ersten Lesen dieses Gesetzentwurfs habe ich mir, um ehrlich zu sein, mit meinen 33 Jahren gedacht: Ein Gesetz von 2017? Hui, das ist ganz schön lange her.“
„Was die Bundesregierung im Eingang Ihres Gesetzentwurfs einräumt, ist entlarvend. Es wurde schon gesagt: Bereits im Juli 2017 wurde die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs beschlossen.“
Zum Gesetz
Gerichte dürfen Akten in Straf-, Bußgeld-, Zivil-, Familien-, Arbeits- und Sozialverfahren noch bis zum 1. Januar 2027 auf Papier führen, obwohl die elektronische Akte ab 2026 Pflicht wird. Gebärdensprachdolmetscher können sich künftig auf einen allgemeinen Eid berufen.