3 Organisationen wollten mitreden: Papierakte weiter erlaubt: bis 1. Januar 2027 (Ausnahme per Verordnung)
Im Lobbyregister des Bundestages geben 3 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts“ Einfluss genommen zu haben – 2 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 21. November 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) und Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB). Wer welches Anliegen angibt.Wirtschafts- und Berufsverbände
- Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ)Anliegen: Interessen von Dolmetschern und Übersetzern bei der Einführung der E-Akte und Beeidigung nach GDolmG berücksichtigen
- Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB)Anliegen: Einführung der elektronischen Akte in der Justiz
NGOs und Stiftungen
- Deutscher Schwerhörigenbund e.V. (DSB)Anliegen: Gesetz zur Änderung der allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
Zum Gesetz
Gerichte dürfen Akten in Straf-, Bußgeld-, Zivil-, Familien-, Arbeits- und Sozialverfahren noch bis zum 1. Januar 2027 auf Papier führen, obwohl die elektronische Akte ab 2026 Pflicht wird. Gebärdensprachdolmetscher können sich künftig auf einen allgemeinen Eid berufen.