5 Reden, 1 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Paketboten-Haftung: befristet bis 31.12.2025 → dauerhaft
In der 34. Sitzung am 16.10.2025 sprachen 5 Rednerinnen und Redner zu „Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung maschinenrechtlicher …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 16. Oktober 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion AfD. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„Abgeordnete! Viele von Ihnen kennen das sicherlich: Sie haben etwas im Internet bestellt und warten sehnsüchtig darauf, dass das Paket bei Ihnen zu Hause ankommt. Als es dann klingelt, steht da aber kein Amazon- oder DHL-Wagen, sondern häufig ein weißer Lieferwagen.“
„Die EU verordnet bekanntermaßen gerne, und so tut sie es auch in Bezug auf Maschinen und zugehörige Produkte. Die aktuelle Verordnung der EU wird ab dem 20. Januar 2027 in der Bundesrepublik Deutschland gelten. Der Gesetzentwurf der Regierung richtet sich danach.“
„Heute geht es hier um zwei Themen: maschinenrechtliche Vorschriften und den Schutz der Paketboten. Auf den ersten Blick haben diese Themen wenig miteinander zu tun. Gemeinsam haben sie aber: Es geht um Verantwortung, verlässliche Regeln, Fairness und Respekt vor der Arbeit.“
„In wenigen Monaten beginnt bei vielen Familien wieder das Weihnachtsshopping. Obwohl man sich im ersten Moment vielleicht noch vornimmt, diesmal in die Innenstadt zu fahren, reicht am Ende die Zeit nicht, und es werden doch wieder Pakete bestellt. Diese kommen dann an, und alle freuen sich.“
„2024 wurden in Deutschland rund 4,3 Milliarden Pakete verschickt. Das heißt, jeder der 266 000 Beschäftigten bewegt im Schnitt 16 000 Pakete im Jahr – Tendenz steigend –, oft über 20 Kilo schwer; bis 31,5 Kilo sind zulässig.“
Zum Gesetz
Für Maschinen gelten ab 2027 neue EU-Sicherheitsregeln; Deutschland regelt dazu Verfahren, Bußgelder und Strafen und schreibt vor, dass Anleitungen und Warnhinweise auf Deutsch sein müssen. Die Haftung von Paketfirmen für Sozialbeiträge ihrer Subunternehmer gilt dauerhaft weiter.