17 Reden, 40 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Pflegefachkräfte dürfen bestimmte ärztliche Leistungen selbst erbringen
In der 37. Sitzung am 6.11.2025 sprachen 17 Rednerinnen und Redner zu „9 a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 6. November 2025 · ca. 3 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion Grüne. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„Wenn man wie ich von der Küste kommt, dann weiß man: Ein guter Knoten hält; aber zu viele Knoten fesseln eben. – In der Pflege haben wir in den letzten Jahren eindeutig zu viele Knoten geknüpft.“
„Es ist ja schon bezeichnend, dass die Ministerin hier heute bei der Beschlussfassung fehlt und sich offensichtlich für ihr eigenes Gesetz schämt.“
„Sehr geehrte AfD-Kolleginnen und -kollegen, ich habe keine Änderungsanträge zu diesem Gesetzentwurf von Ihnen erhalten, keine Lösungsvorschläge, nichts. Zumal: Das meiste, was Sie gerade gesagt haben, stimmte gar nicht.“
„In wenigen Monaten hat die schwarz-rote Koalition Milliarden für Agrardiesel, Pendlerpauschale, Gastronomie verteilt, nur für die Pflege hat es bisher noch nicht gereicht.“
„Wir reden heute über die Erweiterung der Befugnisse in der Pflege. Ja, es ist ein guter Schritt – ein kleiner, eher ein Baby Step, aber immerhin ein Schritt hin zu einer besseren Versorgungslandschaft.“
„Reden ist Silber, Handeln ist Gold. Das gilt auch für die Situation in der Langzeitpflege. Wir haben deshalb den Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege im parlamentarischen Verfahren intensiv beraten und noch ergänzt.“
„Herr Staatssekretär! Wir reden heute über ein Gesetz, das Entbürokratisierung verspricht, aber vor allem neue Pflichten liefert, neue Portale und neue Gremien.“
„Vieles ist heute Morgen gesagt worden. Bei manchem, was hier gesagt worden ist, hätte ein Blick ins Gesetz und in geltendes Recht mächtig geholfen. Das hätte uns ganze Kataloge von Allgemeinplätzen erspart. Aber gut.“
„Ich habe sehr aufmerksam zugehört, um zu verstehen, wie aus einem Pflegekompetenzgesetz, das in der vergangenen Legislaturperiode in wesentlichen Zügen unter Mitwirkung meiner Fraktion entstanden ist, das Etikett „Entbürokratisierungsgesetz“ werden konnte.“
„Millionen Menschen machen sich Sorgen im Land, und zwar um Grundlegendes: um Gesundheit, um ihre nächste Miete, um den nächsten Einkauf. Und Sie, Herr Kippels, haben ihnen auch heute wieder mit den beigelegten Anträgen versprochen: keine höheren Kassenbeiträge.“
„Kommen wir wieder zur Sachpolitik. Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege gehen wir mal wieder einen wirklich wichtigen Schritt, um die Pflege in Deutschland handlungsfähiger zu machen. Wir geben den Pflegefachkräften mehr Verantwortung.“
„Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie die Kurzintervention zulassen. – Ich hatte mich beim Kollegen Schwartze und jetzt bei Kollegin Borchardt zu Wort gemeldet, weil ich Sie auf Folgendes aufmerksam machen möchte. Sie sprechen ja davon, es brauche größere Reformen.“
„Unter dem wohlklingenden Titel „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ legt uns die Bundesregierung ein Werk vor, das mehr Schein als Substanz hat. Es klingt gut, aber in Wahrheit ist es ein Flickenteppich aus Sparideen, Pilotprojekten und neuen Bürokratiehürden.“
„Liebe Kollegin Schötz von den Linken, ich habe Ihnen sehr aufmerksam zugehört. Sie haben gesagt: Sie als Bundesregierung bringen kein Glück für die Pflege mit.“
„Heute ist ein guter Tag für die Pflege; denn heute beraten wir abschließend das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, das BEEP. Dieses Gesetz bringt spürbare Entlastung für die Pflegekräfte, es stärkt ihre Handlungsspielräume und reduziert dokumentarische Lasten.“
„Wie viele von uns hier war auch ich gestern und heute bei diversen Veranstaltungen auf dem Deutschen Pflegetag unterwegs.“
Zum Gesetz
Pflegefachkräfte dürfen künftig bestimmte bisher Ärzten vorbehaltene Leistungen eigenverantwortlich erbringen. Bei Pflegegrad 4 oder 5 ist der Beratungsbesuch nur noch zweimal statt viermal im Jahr nötig, und Pflegegeld läuft bei Unterbrechungen bis zu acht Wochen weiter.