6 Reden, 5 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Verkauf von Lachgas an unter 18-Jährige verboten
In der 40. Sitzung am 13.11.2025 sprachen 6 Rednerinnen und Redner zu „Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 13. November 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion AfD. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„Heute ist ein guter Abend; denn wir verabschieden ein Gesetz, das besser vor Drogenmissbrauch durch die Nutzung von Lachgas und vor harten Verbrechen wie Vergewaltigung unter Einsatz von K. -o. -Tropfen schützen soll und wird. K. -o. -Tropfen sind teuflisch.“
„Der Gesetzentwurf zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes ist der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Wie die öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses deutlich gemacht hat, ist die Lage ernst.“
„Herzlichen Dank. Wir beraten heute abschließend ein Gesetz, das längst überfällig war, ein Gesetz, das eine reale Gefährdung junger Menschen endlich ernst nimmt und eine Lücke schließt, auf die uns Kommunen, Schulen, Polizei und Eltern seit Jahren hinweisen. Lachgas ist keine harmlose Spaßdroge.“
„Um Lachgas und K. -o. -Tropfen geht es heute in diesem Gesetz. Wir begrüßen die Novellierung dieses Gesetzes ausdrücklich.“
„Wir beraten heute über eine Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes, und ich frage mich, ehrlich gesagt: Warum?“
„Ich bin eigentlich sehr froh, dass wir heute nicht debattieren müssen und dass wir prinzipiell alle einer Meinung sind: Lachgas ist kein Spaß, und wer das bagatellisiert, irrt. Allein im letzten Jahr sind 23 Jugendliche nachgewiesenermaßen an Lachgas verstorben.“
Zum Gesetz
Lachgas, GBL und BDO dürfen künftig nicht mehr an Minderjährige verkauft werden und nicht mehr über Onlineversand oder Automaten. Im Laden gibt es Lachgas-Kartuschen nur noch bis 8,4 Gramm und höchstens zehn Stück pro Einkauf.