4 Reden, 4 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Anpassung an EU-Bauprodukteverordnung 2024/3110
In der 40. Sitzung am 13.11.2025 sprachen 4 Rednerinnen und Redner zu „Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 13. November 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion AfD. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„Das Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes klingt harmlos, ist es aber nicht. Es zwingt uns, deutsches Recht an Verordnungen der EU-Kommission anzupassen, die weder vom Volk gewählt noch wirksam kontrolliert wird.“
„Vielleicht werkeln Sie am Wochenende ein bissel daheim, gehen in den Baumarkt und kaufen einen Sack Zement. Dann sehen Sie auf diesem Sack Zement einen Aufkleber: „CE“ – „Conformité Européenne“.“
„Es ist fast Mitternacht, und um diese Uhrzeit denke ich meistens über Fragen nach, die es leider nicht bis in dieses Hohe Haus schaffen: Was essen Arbeiterkinder eigentlich nach der Schule, wenn der Döner fast 10 Euro kostet? Ab wie viel Jahren gilt man als Problem im Stadtbild?“
„Die neue EU-Verordnung zur Vermarktung von Bauprodukten gilt bei uns ab dem 8. Januar 2026. Darin heißt es – Zitat –: Zitat Ende. – Neue Verpflichtungen bedeuten aber mehr Bürokratie, nicht weniger.“
Zum Gesetz
Das deutsche Bauproduktegesetz wird an neue EU-Regeln für den Verkauf von Bauprodukten angepasst. Geregelt werden vor allem Zuständigkeiten von Behörden und Prüfstellen, Verfahren sowie Bußgelder und Strafen.