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Mittwoch, 7. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

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Debatte13. November 2025

3 Reden, 4 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Papierakte weiter erlaubt: bis 1. Januar 2027 (Ausnahme per Verordnung)

In der 40. Sitzung am 13.11.2025 sprachen 3 Rednerinnen und Redner zu „Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.

Stand 13. November 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion Grüne. Was die Rednerinnen und Redner sagten.
Plenarprotokoll 21/40 des Deutschen Bundestages (Open Data)

„Wir müssen wieder zur Tagesordnung übergehen. – Ja, jetzt beruhigen Sie sich wieder, alles gut. Der Bundestag hat sich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erneut mit dem Problem der mangelhaften Umsetzung der Implementierung der elektronischen Akte in der Justiz zu beschäftigen.“

„Das war ein schöner Moment, vielen Dank. Mit dem heutigen Gesetz stehen wir vor dem Erreichen eines Etappenziels im Bereich der Digitalisierung der Justiz.“

„Wir diskutieren heute erneut eine Veränderung bei der Einführung der elektronischen Akte. Erneut hören wir, die Umsetzung sei schwierig, die Länder seien unterschiedlich weit, die Technik fehle. Das stimmt, aber das ist nicht einfach so entstanden.“

Zum Gesetz

Gerichte dürfen Akten in Straf-, Bußgeld-, Zivil-, Familien-, Arbeits- und Sozialverfahren noch bis zum 1. Januar 2027 auf Papier führen, obwohl die elektronische Akte ab 2026 Pflicht wird. Gebärdensprachdolmetscher können sich künftig auf einen allgemeinen Eid berufen.

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