5 Reden, 10 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Amtsgericht zuständig bis 10.000 € statt 5.000 € ab 1.1.2026
In der 40. Sitzung am 13.11.2025 sprachen 5 Rednerinnen und Redner zu „Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 13. November 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion CDU/CSU. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„Lassen Sie uns auch zu später Stunde noch eine kleine Zeitreise ins Jahr 1993 machen: Ich bin gerade sechs Jahre alt geworden, „Jurassic Park“ lief in den Kinos, Helmut Kohl war Bundeskanzler, der Kalte Krieg lag noch nicht so lange zurück, und ein halber Liter Bier hat damals in der Kneipe 4 Mark …“
„Vielen Dank für den freundlichen Empfang hier am Rednerpult. Wir reden heute über einen Gesetzentwurf, den Sie eingebracht haben. Wir kennen das ja: Von Ihnen kommen viele schlechte Gesetze, ganz wenige gute Gesetze, und dann gibt es noch Gesetze, die so lala sind.“
„Heute ist wahrhaftig ein historischer Tag für die Justiz und die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger. Denn nach über 30 Jahren – so hat es mein Kollege gerade schon gesagt – werden wir den Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte anpassen, von 5 000 auf 10 000 Euro.“
„Wenn künftig Verfahren bis zu einem Streitwert von 10 000 Euro zum Amtsgericht gehen, bedeutet das: Bis zu dieser Grenze soll kein Anwalt mehr zwingend notwendig sein.“
„Hohes Präsidium! Ist es sinnvoll, spezialisierte Fachgerichte zu etablieren? Die Antwort ist grundsätzlich ein klares Ja.“
Zum Gesetz
Wer wegen bis zu 10.000 Euro vor Gericht zieht, landet ab Januar 2026 beim Amtsgericht statt beim Landgericht – bisher lag die Grenze bei 5.000 Euro. Vor dem Amtsgericht muss man keinen Anwalt nehmen und kann sich selbst vertreten.