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Mittwoch, 7. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

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Debatte13. November 2025

4 Reden, 4 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Online-Klage nur bei Geldforderungen bis 5.000 €

In der 40. Sitzung am 13.11.2025 sprachen 4 Rednerinnen und Redner zu „Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.

Stand 13. November 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion Grüne. Was die Rednerinnen und Redner sagten.
Plenarprotokoll 21/40 des Deutschen Bundestages (Open Data)

„In aller Kürze: Wir machen das weiter, was der Kollege Preisendanz gesagt hat. Wir gehen mit dem Onlineverfahren in der Zivilgerichtsbarkeit weitere Schritte in Richtung Digitalisierung. Das ist ein gutes Gesetz, das wir machen.“

„Die Bundesregierung legt uns einen Gesetzentwurf zu einem Onlineverfahren im Zivilprozess vor. Es ist nun gerade ausführlich beworben worden, wie trefflich das Gesetz und das neue Verfahren seien. Wir hören es wohl, werden aber dennoch dem Gesetz nicht zustimmen.“

„Ich wünschte, die Fraktion der AfD hätte die Geschäftsordnung so gut gelesen wie unseren Gesetzentwurf, dann wäre uns das heute erspart geblieben, und wir könnten jetzt schon alle zu Hause sitzen.“

„Es ist richtig: Unsere Justiz braucht eine digitale Modernisierung. Wenn Bürgerinnen und Bürger für einfache zivilrechtliche Verfahren noch immer Berge an Formularen ausfüllen müssen und wochenlang auf Post warten, dann ist das nicht zeitgemäß.“

Zum Gesetz

Bei ausgewählten Amtsgerichten kann man Geldforderungen bis 5.000 Euro künftig online einklagen – mit digitalen Formularen, Videoverhandlung und niedrigeren Gerichtskosten. Die Nutzung ist freiwillig, der Papierweg bleibt möglich.

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