5 Organisationen wollten mitreden: Online-Klage nur bei Geldforderungen bis 5.000 €
Im Lobbyregister des Bundestages geben 5 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit“ Einfluss genommen zu haben – 3 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 19. Dezember 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) und Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.. Wer welches Anliegen angibt.Wirtschafts- und Berufsverbände
- Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ)Anliegen: Interessen von Dolmetschern und Übersetzern bei Onlineverfahren der Zivilgerichtsbarkeiten berücksichtigen
- Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.Anliegen: Inkassodienstleistern die Vertretungsbefugnis im gerichtlichen Verfahren einräumen
- Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB)Anliegen: Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.Anliegen: Einführung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (OVErpG)
Vereine und Verbände
- Legal Tech Verband Deutschland e.V.Anliegen: Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
Zum Gesetz
Bei ausgewählten Amtsgerichten kann man Geldforderungen bis 5.000 Euro künftig online einklagen – mit digitalen Formularen, Videoverhandlung und niedrigeren Gerichtskosten. Die Nutzung ist freiwillig, der Papierweg bleibt möglich.