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Mittwoch, 7. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

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Lobby19. Dezember 2025

5 Organisationen wollten mitreden: Online-Klage nur bei Geldforderungen bis 5.000 €

Im Lobbyregister des Bundestages geben 5 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit“ Einfluss genommen zu haben – 3 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.

Stand 19. Dezember 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) und Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.. Wer welches Anliegen angibt.
Ein Punkt je Organisation, nach Art der Tätigkeit laut Lobbyregister des Bundestages

Wirtschafts- und Berufsverbände

Vereine und Verbände

Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)

Zum Gesetz

Bei ausgewählten Amtsgerichten kann man Geldforderungen bis 5.000 Euro künftig online einklagen – mit digitalen Formularen, Videoverhandlung und niedrigeren Gerichtskosten. Die Nutzung ist freiwillig, der Papierweg bleibt möglich.

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