4 Reden, 8 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über EU-Richtlinie zu "Daisy Chains" wird 1:1 umgesetzt
In der 47. Sitzung am 4.12.2025 sprachen 4 Rednerinnen und Redner zu „Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1174 …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 4. Dezember 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion SPD. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„Man hat es schon an den einführenden Worten der Präsidentin gehört: Wir reden heute so spät abends über ein Gesetz, das auf den ersten Blick sehr technisch daherkommt. Wir sprechen über Mindestanforderungen an Eigenmittel und über berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten im Bankenbereich.“
„Zu mittelspäter Stunde noch einen Deep Dive in die europäische Bankenregulierung, schwere Kost zum Aufwecken. Erst mal eine Frage an alle: Wissen Sie alle, was eine Daisy Chain ist? Nein? Das habe ich mir gedacht. Es ist eine Gänseblümchenkette.“
„In der Tat beraten wir gerade einen Auszug aus dem sogenannten BRUBEG. Wir tun dies, weil es notwendig ist. Deswegen wäre es gut, wenn wir die Debatte zu dieser späten Stunde jetzt genau darauf konzentrieren. Wir erfüllen mit diesem Gesetzentwurf einschlägige EU-Vorgaben.“
„Mit diesem Gesetzentwurf soll eine EU-Richtlinie eins zu eins umgesetzt werden. Es geht um technische Vorgaben für sogenannte Daisy-Chain-Konzernstrukturen.“
Zum Gesetz
Für Banken mit verschachtelten Tochterunternehmen wird technisch neu geregelt, wie viel Eigenkapital und Verbindlichkeiten sie als Verlustpuffer vorhalten müssen. Banken, die im normalen Insolvenzverfahren abgewickelt würden, sind davon ausgenommen.