4 Reden, 14 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Anfechtung durch leiblichen Vater trotz enger Vater-Kind-Bindung möglich
In der 47. Sitzung am 4.12.2025 sprachen 4 Rednerinnen und Redner zu „Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 4. Dezember 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion Grüne. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„Sehr freundlich. Das Grundgesetz spricht den Eltern eine starke Stellung zu – zu Recht –, aber es lässt offen, wer diese Eltern im rechtlichen Sinne sind. Genau hier beginnt die Schwierigkeit. In Bezug auf Väter zeigt sich: Abstammung ist nicht unbedingt eine Frage der Biologie.“
„Eines vorweg: Ich gehöre nicht zu denjenigen, die sagen: Früher war alles besser. – Zutreffend ist aber: Früher war einiges anders. In der Zeit, als ich aufgewachsen bin, war es völlig normal, dass eine Familie aus Vater, Mutter und einem Kind oder mehreren Kindern bestand.“
„Das Abstammungsrecht ist ein hochsensibler Abschnitt unseres Bürgerlichen Gesetzbuchs. Es geht um grundlegende Fragen wie die Identität eines Menschen und die rechtliche Zuordnung eines Kindes zu seinen Eltern.“
„Der vorliegende Gesetzentwurf – es ist gesagt worden – setzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um; dagegen ist erst mal grundsätzlich nichts einzuwenden. Sie stärken die Rechte leiblicher Väter, so wie es das höchste deutsche Gericht verlangt hat.“
Zum Gesetz
Wer sich für den leiblichen Vater eines Kindes hält, kann die Vaterschaft eines anderen Mannes künftig in bestimmten Fällen auch dann anfechten, wenn dieser eng mit dem Kind zusammenlebt. Das Gericht prüft dabei, was für das Kind das Beste ist.