5 Organisationen wollten mitreden: Anfechtung durch leiblichen Vater trotz enger Vater-Kind-Bindung möglich
Im Lobbyregister des Bundestages geben 5 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung“ Einfluss genommen zu haben – 4 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 27. März 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Bundesverband Trans* e.V. (BVT) und Deutscher Juristinnenbund e.V.. Wer welches Anliegen angibt.NGOs und Stiftungen
- Bundesverband Trans* e.V. (BVT)Anliegen: Verhinderung weiterer Benachteiligung vielfältiger Familienkonstellationen
- Deutscher Juristinnenbund e.V.Anliegen: Ablehnung des Entwurfs eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
- evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V.Anliegen: Änderungen des Abstammungsrechts
- Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.Anliegen: Änderungen im Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Anfechtungsrecht leiblicher Väter
- Zukunftsforum Familie e.V.Anliegen: Reform der Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
Zum Gesetz
Wer sich für den leiblichen Vater eines Kindes hält, kann die Vaterschaft eines anderen Mannes künftig in bestimmten Fällen auch dann anfechten, wenn dieser eng mit dem Kind zusammenlebt. Das Gericht prüft dabei, was für das Kind das Beste ist.