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Mittwoch, 7. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

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Debatte26. Februar 2026

5 Reden, 9 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Anfechtung durch leiblichen Vater trotz enger Vater-Kind-Bindung möglich

In der 59. Sitzung am 26.2.2026 sprachen 5 Rednerinnen und Redner zu „Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.

Stand 26. Februar 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion Grüne. Was die Rednerinnen und Redner sagten.
Plenarprotokoll 21/59 des Deutschen Bundestages (Open Data)

„In zweiter und dritter Lesung beraten wir heute einen Gesetzentwurf zur Vaterschaftsanfechtung, der in einem sensiblen Spannungsfeld aus dem Schutz der Familie, dem Recht des Kindes auf verlässliche und stabile Zuordnung zu den Eltern sowie dem legitimen Interesse an biologischer Wahrheit steht.“

„Was ist Familie? Familie ist der Herzschlag unserer Gesellschaft. Sie ist der Ort, an dem Kinder Liebe erfahren, Sicherheit finden, Werte lernen und zu selbstbewussten, verantwortungsvollen Menschen heranwachsen. Nicht umsonst wird die Familie als Keimzelle der Gesellschaft bezeichnet.“

„Was wir gerade gehört haben, entspricht einem Bild von Familie aus dem letzten Jahrhundert. Aber interessanterweise fiel mir dazu ein: Vielleicht sind für Sie Familie auch Chef, Büroleiterin und Mitarbeiterin, wer weiß? – Ja, genau, das Thema hatten wir.“

„Dieser Gesetzentwurf versucht, zu manövrieren zwischen sozialer Elternschaft und dem Wohl des Kindes und der biologischen Abstammung. Dem leiblichen Vater soll es nun erleichtert werden, die Vaterschaft einzuklagen.“

„Die beiden unmittelbar vorangehenden Redebeiträge haben eines gezeigt: Es liegt offensichtlich in Teilen der Opposition wenigstens eine gewisse Verwechslung des Sujets vor. Es geht hier gerade nicht um Abstammungsrecht, es geht um sorgerechtliche Fragen.“

Zum Gesetz

Wer sich für den leiblichen Vater eines Kindes hält, kann die Vaterschaft eines anderen Mannes künftig in bestimmten Fällen auch dann anfechten, wenn dieser eng mit dem Kind zusammenlebt. Das Gericht prüft dabei, was für das Kind das Beste ist.

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