8 Reden, 10 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Bundeswehr darf Wirkmittel gegen Drohnen einsetzen
In der 50. Sitzung am 18.12.2025 sprachen 8 Rednerinnen und Redner zu „Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 18. Dezember 2025 · ca. 2 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion Grüne. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf macht diese Bundesregierung eindeutig klar: Wer mit ausländischen Drohnen unseren Luftraum verletzt oder kritische Infrastruktur ausspäht, begeht einen Angriff auf unseren Staat, und er begeht auch einen Angriff auf die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land.“
„Der Gesetzentwurf zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes reagiert auf reale Probleme, doch ist er an entscheidenden Stellen handwerklich schwach, rechtlich unsauber und in Teilen gefährlich unpräzise. Die Bedrohungslage ist real; das ist uns bewusst.“
„Herr Raue, ich finde es toll und bemerkenswert, dass Sie es geschafft haben, viel heiße Luft zu einem Beitrag zum Thema Luftsicherheitsgesetz beizusteuern. Ansonsten war das aber tatsächlich sehr schwach.“
„An Aufforderungen an das Bundesinnenministerium, endlich zu handeln und die sich seit Jahren verschärfende Problematik mit Drohnen in den Griff zu bekommen, hat es wahrlich nicht gemangelt.“
„Das Ministerium von Herrn Pistorius warnt in Sachen Zivilschutz und Katastrophenhilfe eigentlich seit Monaten, dass die Bundeswehr im Ernstfall für viele Aufgaben, die früher im Rahmen der Amtshilfe ganz selbstverständlich von der Bundeswehr geleistet wurden, nicht bereitstehen werde.“
„Diesen Gesetzentwurf sehe ich als einen Baustein von vielen in einer veränderten Sicherheitsarchitektur – endlich! Sabotage, Spionage, Desinformation und das gezielte Ausnutzen von Sicherheitslücken: Das sind die subtilen Formen der Kriegsführung der Feinde unserer Demokratie.“
„Wir beraten heute den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. Eines muss man gleich zu Beginn klar festhalten: Das Luftverkehrsgesetz und die LuftVO haben Sie nicht gelesen.“
„Seit Monaten erleben wir Drohnenüberflüge an Flughäfen, Kraftwerken und Bundeswehrstandorten. Bereits jetzt sind erhebliche Schäden entstanden. Die Gefährdungslage entwickelt sich hoch dynamisch.“
Zum Gesetz
Die Bundeswehr darf bei Amtshilfe-Einsätzen künftig auch Waffen gegen Drohnen einsetzen, und wer vorsätzlich unbefugt auf das Flugfeld eines Flughafens eindringt und dadurch die Sicherheit des Luftverkehrs beeinträchtigt, macht sich strafbar.