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Mittwoch, 7. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

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Debatte18. Dezember 2025

5 Reden, 11 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Geflügel-Entschädigung: 50 → 110 € je Tier, rückwirkend ab 1.10.2025

In der 50. Sitzung am 18.12.2025 sprachen 5 Rednerinnen und Redner zu „Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.

Stand 18. Dezember 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion CDU/CSU. Was die Rednerinnen und Redner sagten.
Plenarprotokoll 21/50 des Deutschen Bundestages (Open Data)

„Wir haben nur 20 Minuten Debattenzeit und eine ganze Reihe Gesetzesänderungen. Trotzdem möchte ich meine Rede mit einer einfachen Zahl beginnen: 110 Euro. Im Tiergesundheitsgesetz erhöhen wir nämlich den Entschädigungshöchstsatz für Geflügel im Seuchenfall von 50 auf nunmehr 110 Euro.“

„Gott zum Gruße! Wir debattieren heute, wie gerade gehört, drei Gesetzentwürfe zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Pflanzenschutzgesetzes und des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes.“

„Unsere Koalition ist angetreten, um die vielfältigen Herausforderungen, vor denen wir im Moment stehen, Schritt für Schritt zu bewältigen. Wir wollen, dass sich Deutschland wieder gut entwickelt und die Menschen gern in Stadt und Land leben.“

„Tiere haben Emotionen. Sie empfinden Angst, Stress, Schmerz. Und ja, sie können, sie dürfen auch Freude empfinden. Wer über Landwirtschaft spricht, darf eines niemals vergessen: Die Grundlage vieler unserer Lebensmittel sind fühlende Lebewesen; Tiere, deren Schutz und Wohlergehen uns anvertraut ist.“

„Vor knapp sechs Monaten hatte ich an dieser Stelle bereits zur Verschiebung der Anwendung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes gesprochen.“

Zum Gesetz

Wer Nutztiere hält, muss künftig sofort einen Tierarzt informieren, wenn ungewöhnlich viele Tiere sterben oder schwer krank wirken. Die Entschädigung für im Seuchenfall verlorenes Geflügel steigt rückwirkend ab 1. Oktober 2025 von 50 auf 110 Euro je Tier.

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