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Mittwoch, 7. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

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Debatte18. Dezember 2025

6 Reden, 37 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Gesetzentwurf: Lieferkettengesetz komplett aufheben

In der 50. Sitzung am 18.12.2025 sprachen 6 Rednerinnen und Redner zu „Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Malte Kaufmann, Leif-Erik Holm, Enrico Komning, weiteren Abgeordneten und der …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.

Stand 18. Dezember 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion AfD. Was die Rednerinnen und Redner sagten.
Plenarprotokoll 21/50 des Deutschen Bundestages (Open Data)

„Abgeordnete! Wir sprechen hier heute Abend über das Lieferkettensorgfaltspflichtenabschaffungsgesetz der AfD-Fraktion. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet, wie Sie wissen, Unternehmen, ihre Lieferketten zu kontrollieren.“

„Wir sprechen heute über die Abschaffung von zwei Gesetzen. Oft geht es ja um neue Gesetze, die verabschiedet werden sollen. Heute machen wir mal was Gutes für die Wirtschaft: Wir leiten die Bürokratiewende ein, wir schaffen unnötige Bürokratie ab.“

„Wir haben heute einen Antrag der AfD vorliegen, der nichts Geringeres fordert als die vollständige Abschaffung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Die AfD will damit eine komplexe Herausforderung mit der Brechstange lösen.“

„Es ist schon eine Tragödie, dass die Lieferkettenregulierung in Deutschland in der politischen Debatte vor allen Dingen unter dem Aspekt der Bürokratie diskutiert wird.“

„Das Lieferkettendebakel in fünf Akten: Erster Akt. Das Lieferkettengesetz in Deutschland tritt in Kraft. Die Richtlinie in der EU wird diskutiert und dann endlich beschlossen. Zweiter Akt.“

„Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hat viele Schwächen. Das ist bekannt, das ist nichts Neues. Ich selbst habe in meiner früheren Funktion in der Wirtschaft auch sehr darunter gelitten.“

Zum Gesetz

Ein Vorschlag der AfD, das Lieferkettengesetz komplett abzuschaffen, wurde im Ausschuss abgelehnt. Damit bleiben die Pflichten großer Unternehmen, in ihren Lieferketten auf Menschenrechte zu achten, vorerst bestehen.

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