7 Reden, 6 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über 48-Stunden-Schonfrist bei neuen Sanktionen entfällt
In der 53. Sitzung am 15.1.2026 sprachen 7 Rednerinnen und Redner zu „Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 15. Januar 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion Grüne. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„Der verbrecherische russische Angriffskrieg gegen die Ukraine dauert nun schon fast vier Jahre – vier Jahre, in denen Kinder verschleppt und in Umerziehungslager gesteckt werden, vier Jahre, in denen Soldatinnen und Soldaten nicht wieder zu ihren Familien zurückkehren, vier Jahre, in denen Russland …“
„Wir beraten heute über die Verschärfung von Strafen bei Verstößen gegen Russlandsanktionen.“
„Wir sprechen heute über die Novelle zum Außenwirtschaftsgesetz, die notwendig ist, um die EU-Richtlinie zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union umzusetzen.“
„Ich begrüße ausdrücklich, dass wir hier die Sanktionsregeln innerhalb der Europäischen Union verschärfen, umsetzen und vereinheitlichen. Das ist ein guter Gesetzentwurf.“
„Das vorliegende Gesetz ist ein EU-Umsetzungsgesetz. Die Koalition aus SPD und Union setzt also nur in deutsches Recht um, was bereits beschlossenes EU-Recht ist.“
„Wir beraten heute in abschließender Lesung Änderungen zum Außenwirtschaftsgesetz – ein auf den ersten Blick nicht besonders spannendes Gesetzgebungsvorhaben. Aber das täuscht; denn das sogenannte AWG betrifft einen Kernbereich der deutschen Wirtschaftspolitik.“
„Wir beraten über den Entwurf des Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen bei Verstößen gegen EU-Sanktionen. Es handelt sich um eine Verschärfung der bisherigen rechtlichen Regelungen bei der Sanktionspolitik.“
Zum Gesetz
Verstöße gegen EU-Sanktionen werden umfassender bestraft: auch das Verschleiern von Vermögen und leichtfertige Verstöße bei Dual-Use-Gütern. Die bisherige 48-Stunden-Frist entfällt, humanitäre Hilfe bleibt straffrei.