4 Organisationen wollten mitreden: 48-Stunden-Schonfrist bei neuen Sanktionen entfällt
Im Lobbyregister des Bundestages geben 4 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union“ Einfluss genommen zu haben – 4 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 30. Januar 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) und Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V.. Wer welches Anliegen angibt.Wirtschafts- und Berufsverbände
- Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)Anliegen: Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
- Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V.Anliegen: Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
- VDMA e.V.Anliegen: AWG: Entwurf Gesetz zur Anpassung Straftatbestände (Sanktionsstrafrecht)
Netzwerke und Initiativen
- Die Deutsche KreditwirtschaftAnliegen: Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
Zum Gesetz
Verstöße gegen EU-Sanktionen werden umfassender bestraft: auch das Verschleiern von Vermögen und leichtfertige Verstöße bei Dual-Use-Gütern. Die bisherige 48-Stunden-Frist entfällt, humanitäre Hilfe bleibt straffrei.