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Mittwoch, 7. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Lobby30. Januar 2026

4 Organisationen wollten mitreden: 48-Stunden-Schonfrist bei neuen Sanktionen entfällt

Im Lobbyregister des Bundestages geben 4 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union“ Einfluss genommen zu haben – 4 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.

Stand 30. Januar 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) und Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V.. Wer welches Anliegen angibt.
Ein Punkt je Organisation, nach Art der Tätigkeit laut Lobbyregister des Bundestages

Wirtschafts- und Berufsverbände

Netzwerke und Initiativen

Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)

Zum Gesetz

Verstöße gegen EU-Sanktionen werden umfassender bestraft: auch das Verschleiern von Vermögen und leichtfertige Verstöße bei Dual-Use-Gütern. Die bisherige 48-Stunden-Frist entfällt, humanitäre Hilfe bleibt straffrei.

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