6 Reden, 7 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Offene Fonds: mindestens 2 Liquiditätsmanagement-Instrumente Pflicht
In der 53. Sitzung am 15.1.2026 sprachen 6 Rednerinnen und Redner zu „Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 15. Januar 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion CDU/CSU. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„Wir sind eine Koalition, die sich den Bürokratieabbau groß auf die Fahne geschrieben hat. Ein Fondsrisikobegrenzungsgesetz klingt da im ersten Moment vielleicht eher widersprüchlich. „Ist das nicht noch mehr Bürokratie?“ , könnte man fragen.“
„Sie alle verbreiten hier immer dasselbe falsche Narrativ: Das kommt alles aus Brüssel. Wir setzen das nur um. Das wird nicht hier, sondern bei der EU entschieden. Da kann man nichts machen. – Da kann man nichts machen? Sie haben gar keinen Gestaltungswillen. Das muss man doch mal sagen.“
„Wir haben in der kommenden Sitzungswoche voraussichtlich das sogenannte BRUBEG auf dem Tisch, um es zu verabschieden. Heute beginnen wir die Beratungen zum Fondsrisikobegrenzungsgesetz. Warum tun wir das?“
„Wir diskutieren heute erstmals im Plenum über das Fondsrisikobegrenzungsgesetz, so der Kurztitel. Ich habe mir kurz überlegt, den kompletten Titel des Gesetzes zu nennen, aber dann wäre meine Redezeit schon fast ausgeschöpft; er umfasst satte 67 Wörter.“
„Bürokratieabbau, privates Kapital hebeln, Wettbewerbsfähigkeit – das ist der Leitspruch, den ich, seitdem ich mich im Bundestag mit Finanzmarktgesetzen beschäftige, immer wieder höre. Was das eigentlich heißt? Deregulierung, Politik für unverschämt Reiche, Verantwortung auslagern!“
„Finanzmärkte sind der Treibstoff unserer Wirtschaft, indem sie Kapital von Anlegern zu Kapitalnachfragern leiten, Investitionen ermöglichen und Risiken absichern. Damit Finanzmärkte funktionieren, müssen sie sicher, stabil und wettbewerbsfähig sein.“
Zum Gesetz
Fondsanbieter müssen für offene Investmentfonds künftig mindestens zwei Instrumente zur Liquiditätssteuerung festlegen, und Kreditvergabe durch Fonds bekommt feste Obergrenzen. Zudem werden neue Fondsformen möglich, etwa für Bürgerbeteiligungen an erneuerbaren Energien.