Pflichtverletzung: einheitlich 30 % Kürzung für 3 Monate: Bundestag beschließt 6 Gesetze
In der Sitzungswoche vom 2.–6. März hat der Bundestag über 6 Gesetze abgestimmt: 6 angenommen, 0 abgelehnt.
Stand 6. März 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Eine Entscheidung fiel mit 52 Stimmen Unterschied.Angenommen
Freundschaftsvertrag mit Großbritannien vom 17. Juli 2025
Annahme der Vorlage am 5. März 2026. Der Bundestag stimmt einem Freundschaftsvertrag mit Großbritannien zu. Er regelt die Zusammenarbeit beider Länder bei Außen- und Sicherheitspolitik, Justiz, Wirtschaft, Wissenschaft, Klima, Energie und Kultur; alle zwei Jahre gibt es Regierungskonsultationen.
Pflichtverletzung: einheitlich 30 % Kürzung für 3 Monate
Annahme in Ausschussfassung am 5. März 2026. Das Bürgergeld wird zum Grundsicherungsgeld: Wer Termine im Jobcenter versäumt oder Arbeit ablehnt, muss mit schärferen Kürzungen rechnen. Schonvermögen und anerkannte Mietkosten werden begrenzt, Eltern gilt Arbeit schon ab dem ersten Geburtstag des Kindes als zumutbar.
Wolf wird jagdbare Tierart im Bundesjagdgesetz
Annahme in Ausschussfassung am 5. März 2026. Der Wolf wird ins Jagdrecht aufgenommen: Er darf künftig unter festgelegten Bedingungen bejagt werden. Die Länder legen dafür revierübergreifende Managementpläne fest; Sonderregeln des Naturschutzrechts zum Wolf entfallen.
Offene Fonds: mindestens 2 Liquiditätsmanagement-Instrumente Pflicht
Annahme in Ausschussfassung am 5. März 2026. Fondsanbieter müssen für offene Investmentfonds künftig mindestens zwei Instrumente zur Liquiditätssteuerung festlegen, und Kreditvergabe durch Fonds bekommt feste Obergrenzen. Zudem werden neue Fondsformen möglich, etwa für Bürgerbeteiligungen an erneuerbaren Energien.
Krankenhaus-Umbau: 29 Mrd. € vom Bund statt 25 Mrd. € aus der Krankenkasse
Annahme in Ausschussfassung am 6. März 2026. Der Bund zahlt 29 Milliarden Euro für den Umbau der Krankenhäuser, statt das Geld aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu nehmen. Die neue Vorhaltevergütung startet ein Jahr später, und Kliniken sollen leichter Ausnahmen von Qualitätsvorgaben bekommen.
Ganztagsanspruch in den Ferien: auch durch Jugendarbeit erfüllbar
Annahme in Ausschussfassung am 6. März 2026. Ab August 2026 gilt der Anspruch von Grundschulkindern auf Ganztagsbetreuung in den Schulferien auch dann als erfüllt, wenn Städte, Gemeinden oder anerkannte freie Träger Ferienangebote der Jugendarbeit anbieten – etwa von Jugendverbänden.
Wie es weitergeht
Beschlossene Gesetze gehen jetzt in den Bundesrat. Danach werden sie ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet.