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Mittwoch, 7. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

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Lobby27. März 2026

5 Organisationen wollten mitreden: Offene Fonds: mindestens 2 Liquiditätsmanagement-Instrumente Pflicht

Im Lobbyregister des Bundestages geben 5 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften und zur Änderung weiterer Vorschriften (Fondsrisikobegrenzungsgesetz)“ Einfluss genommen zu haben – 5 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.

Stand 27. März 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Auricher Werte GmbH und Bundesverband Deutsche Startups e.V.. Wer welches Anliegen angibt.
Ein Punkt je Organisation, nach Art der Tätigkeit laut Lobbyregister des Bundestages

Wirtschafts- und Berufsverbände

Unternehmen

  • Auricher Werte GmbHAnliegen: Fondsrisikobegrenzungsgesetz - Risikomischung bei Bürgerenergieprojekten
  • Deutsche Börse AGAnliegen: Berücksichtigung der Besonderheiten von CCPs bei der Umsetzung von EU-Recht im Fondssegment

Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)

Zum Gesetz

Fondsanbieter müssen für offene Investmentfonds künftig mindestens zwei Instrumente zur Liquiditätssteuerung festlegen, und Kreditvergabe durch Fonds bekommt feste Obergrenzen. Zudem werden neue Fondsformen möglich, etwa für Bürgerbeteiligungen an erneuerbaren Energien.

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