5 Organisationen wollten mitreden: Offene Fonds: mindestens 2 Liquiditätsmanagement-Instrumente Pflicht
Im Lobbyregister des Bundestages geben 5 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften und zur Änderung weiterer Vorschriften (Fondsrisikobegrenzungsgesetz)“ Einfluss genommen zu haben – 5 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 27. März 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Auricher Werte GmbH und Bundesverband Deutsche Startups e.V.. Wer welches Anliegen angibt.Wirtschafts- und Berufsverbände
- Bundesverband Deutsche Startups e.V.Anliegen: Praxisgerechte Umsetzung des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes (FoRG) zur Stärkung des deutschen Startup- und VC-Standorts
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.Anliegen: Fondsrisikobegrenzungsgesetz - Zustimmung
- Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V.Anliegen: Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Unternehmen
- Auricher Werte GmbHAnliegen: Fondsrisikobegrenzungsgesetz - Risikomischung bei Bürgerenergieprojekten
- Deutsche Börse AGAnliegen: Berücksichtigung der Besonderheiten von CCPs bei der Umsetzung von EU-Recht im Fondssegment
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
Zum Gesetz
Fondsanbieter müssen für offene Investmentfonds künftig mindestens zwei Instrumente zur Liquiditätssteuerung festlegen, und Kreditvergabe durch Fonds bekommt feste Obergrenzen. Zudem werden neue Fondsformen möglich, etwa für Bürgerbeteiligungen an erneuerbaren Energien.