7 Reden, 16 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Offene Fonds: mindestens 2 Liquiditätsmanagement-Instrumente Pflicht
In der 62. Sitzung am 5.3.2026 sprachen 7 Rednerinnen und Redner zu „Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 5. März 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion CDU/CSU. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„In Deutschland und in Europa spielt sich immer wieder dieselbe Szene ab: Ein Team gründet ein Unternehmen. Die Idee trägt, erste Kunden sind da. Jetzt wollen sie aufs Gaspedal drücken: Leute einstellen, produzieren, Maschinen kaufen.“
„Also, wenn man Herrn Kollegen Dr. Rottwilm so zuhört: Das war ja sehr fantasiebegabt, hat nur leider mit unserem Thema überhaupt nichts zu tun.“
„Lieber Herr Kollege Dr. Rottwilm, vielen herzlichen Dank dafür, wie gut Sie in dieses Gesetz eingeführt haben, das wir in hervorragender Weise miteinander beraten haben. Ja, und ich bin auch Ihnen von Bündnis 90/Die Grünen dankbar.“
„Mit diesem Gesetz sollen heute zwei EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden. Damit – und das ist tatsächlich begrüßenswert – gehen wir einen weiteren Schritt hin zu einer einheitlichen europäischen Kapitalmarktunion bzw. , wie es ja nun heißt, einer Spar- und Investmentunion.“
„Das Fondsrisikobegrenzungsgesetz begrenzt keine Risiken. Das Einzige, was hier begrenzt ist, ist der politische Mut, sich mit der Finanzlobby anzulegen.“
„Regulierung muss treffsicher sein, damit sie einen Nutzen hat, der größer ist als die damit entstehende Bürokratie. Das ist genau das, was wir mit „Bürokratieabbau“ meinen, Frau Schubert. Genau das machen wir mit dem Fondsrisikobegrenzungsgesetz.“
„Immer mehr Bürger haben es satt, dass Sie unser Land für Ihren Klimaquatsch finanziell und wirtschaftlich ausbluten lassen. Allein letztes Jahr wurden in Deutschland über 100 000 Industriearbeitsplätze abgebaut.“
Zum Gesetz
Fondsanbieter müssen für offene Investmentfonds künftig mindestens zwei Instrumente zur Liquiditätssteuerung festlegen, und Kreditvergabe durch Fonds bekommt feste Obergrenzen. Zudem werden neue Fondsformen möglich, etwa für Bürgerbeteiligungen an erneuerbaren Energien.