7 Reden, 8 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Zustimmung zum UN-Hochseeschutz-Übereinkommen vom 19. Juni 2023
In der 53. Sitzung am 15.1.2026 sprachen 7 Rednerinnen und Redner zu „23 a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 2023 im Rahmen des …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 15. Januar 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion Grüne. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„Ich freue mich, Ihnen heute drei Gesetzentwürfe vorlegen zu können. Zwei betreffen den Hochseeschutz.“
„Ich spreche jetzt zu Zusatzpunkt 7, also zum Abkommen mit den Niederlanden über die Erschließung des Gasfeldes N05-A in der Nordsee. Die gemeinsame Erschließung grenzüberschreitender Gasvorkommen leistet einen wichtigen, wenn auch kleineren Beitrag zur Versorgungssicherheit Deutschlands.“
„Wir ratifizieren heute das UN-Hochseeschutzabkommen. Das ist gut. Das ist auch unsere Verantwortung. Es ist ein wichtiger Schritt; denn Meeresschutz endet nicht an den nationalen Grenzen. Das Meer auf hoher See ist ein sensibler Lebensraum, und der muss geschützt werden.“
„Am 20. September 2023 hat die Bundesrepublik Deutschland das internationale Hochseeschutzabkommen unterzeichnet.“
„Ich freue mich heute bei diesem Packen von Gesetzentwürfen – es sind insgesamt drei – über viele Punkte, die wir durchaus unterstützen können. Bei zwei davon geht es darum, die hohe See zu schützen, und das begrüßen wir ausdrücklich. Die Ansätze sind gut. Am 17.“
„Heute sprechen wir über den Hochseeschutz und ein klares umwelt- und wirtschaftspolitisches Regelwerk für den Umgang mit unseren Meeren. Es geht um die Ratifizierung des UN-Hochseeschutzabkommens. In meinen Augen ist das Abkommen ein großartiger Meilenstein des Multilateralismus im Umweltschutz.“
„Der Schutz der Meere ist wichtig. Was uns hier unter TOP 23a und 23b vorgelegt wird, ist jedoch kein nüchterner Umweltschutz, sondern ein weiterer Schritt hin zu globaler Steuerung ohne nationale Kontrolle. Genau das ist der Kern des Problems.“
Zum Gesetz
Deutschland stimmt dem UN-Abkommen zum Schutz der Hohen See zu. Damit können erstmals Meeresschutzgebiete außerhalb nationaler Hoheitsgebiete eingerichtet und neue Tätigkeiten dort auf ihre Umweltfolgen geprüft werden.